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FAQ

Häufig gestellte Fragen zu diversen juristischen Themengebieten

Frage und Antwort
Frage

Welche Kosten entstehen bei der Einschaltung eines Rechtsanwalts?

Antwort

Für die Vergütung ist grundsätzlich das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) maßgeblich.

Danach richtet sich die Höhe der Gebühren nach dem von Ihnen verfolgten wirtschaftlichen Interesse, d. h. nach dem Wert desselben, dem sog. Streitwert bzw. Gegenstandswert.

Möchten Sie eine Forderung in Höhe von 2.000,00 EUR außergerichtlich durch einen Anwalt geltend machen lassen, entstehen je nach Umfang der erforderlichen Anwaltstätigkeit Kosten in Höhe von 107,10 EUR brutto bis zu 470,05 EUR brutto. Sollte die Zahlung nicht erfolgen und ein gerichtliches Klageverfahren erforderlich werden, fallen für das gesamte Klageverfahren inkl. der Wahrnehmung von Gerichtsterminen Anwaltskosten in Höhe von 470,05 EUR brutto an, wobei ein Teil der bereits außergerichtlich gezahlten Vergütung angerechnet wird. Das Gericht verlangt zudem einen Kostenvorschuss von 267,00 EUR.

Kommt es zu einem Vergleich entsteht eine Einigungsgebühr in Höhe von 178,50 EUR.

In manchen Fällen, insbesondere bei Ansprüchen, bei denen sich nicht ohne weiteres ein Wert bestimmen lässt, ist es sinnvoll, eine Vergütungsvereinbarung abzuschließen, die wir dann regelmäßig anbieten.

Frage

Wann besteht ein Anspruch gegenüber dem Gegner auf Erstattung der eigenen Rechtsanwaltskosten?

Antwort

Um die verauslagten Kosten für den eigenen Rechtsanwalt vom Gegner zurückverlangen zu können, bedarf es eines entsprechenden Schadensersatzanspruches gegen den Gegner. Ein solcher besteht z. B. aufgrund des Verzuges bei Zahlungsansprüchen oder bei verursachten Schäden, etwa durch eine strafbare Handlung, einen Verkehrsunfall o. ä. Liegen diese Voraussetzungen vor, hat der Anspruchsgegner die angefallenen Rechtanwaltskosten und ggf. entstandene Gerichtskosten zu erstatten. Dies gilt auch beim vollständigen Unterliegens des Anspruchsgegners in einem Rechtsstreit. Sollte es außergerichtlich oder gerichtlich zu einem Vergleich kommen, bei dem beide Parteien anteilig Kosten zu übernehmen haben, kann die Rückerstattung des entsprechenden Anteils verlangt werden.

 

Frage

Wann übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Antwort

In der Praxis kommt es häufig vor, dass der Mandant zwar eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, diese jedoch eine Übernahme der Kosten ablehnt, da der Versicherungsfall noch gar nicht eingetreten ist oder das betroffene Risiko vom Versicherungsschutz nicht umfasst ist.

Es empfiehlt sich daher, zunächst die Versicherungsunterlagen daraufhin zu überprüfen, ob das betroffene Risiko versichert ist und ggf. im Vorfeld der Beauftragung eines Rechtsanwalts direkt mit der Versicherung Kontakt aufzunehmen.

Der Eintritt eines Versicherungsfalls setzt voraus, dass ein Dritter die Rechte der rechtsschutzversicherten Person verletzt hat. Häufig ist diese Frage für Laien schwer zu beurteilen, so dass hier bereits der Weg zu einem Rechtsanwalt notwendig werden kann.