Urteil des EuGH vom 04.07.2019, AZ: C 377/17 zur HOAI 2013 Der EuGH hat in diesem Urteil abschließend entschieden, dass die in der HOAI festgelegten Mindest- und Höchstsätze gegen europäisches Recht verstoßen. Laufende Architekten- und Ingenieurverträge, die bis zur Entscheidung des EuGH abgeschlossen wurden, bleiben grundsätzlich wirksam. Nach neuester Rechtsprechung des OLG Hamm (Urteil vom
