In der Praxis kommt es häufig vor, dass der Mandant zwar eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, diese jedoch eine Übernahme der Kosten ablehnt, da der Versicherungsfall noch gar nicht eingetreten ist oder das betroffene Risiko vom Versicherungsschutz nicht umfasst ist.
Es empfiehlt sich daher, zunächst die Versicherungsunterlagen daraufhin zu überprüfen, ob das betroffene Risiko versichert ist und ggf. im Vorfeld der Beauftragung eines Rechtsanwalts direkt mit der Versicherung Kontakt aufzunehmen.
Der Eintritt eines Versicherungsfalls setzt voraus, dass ein Dritter die Rechte der rechtsschutzversicherten Person verletzt hat. Häufig ist diese Frage für Laien schwer zu beurteilen, so dass hier bereits der Weg zu einem Rechtsanwalt notwendig werden kann.